Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Mi 26 Feb 2014, 23:38
Targa22 schrieb:
Flightinstructor schrieb:
......
Was viele so nicht sehen, ist, das die Haftpflicht eine Art Rechtsschutz für den Geschäditen ist. ......
Sorry so ist es nicht (ganz) richtig. Es muss schon "Schädiger" heissen.
" Eine Haftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge von gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab; dieser passive Rechtsschutz ergänzt den aktiven der Rechtsschutzversicherung. "
Du hast Recht. Was ich damit meinte war eigentlich noch einen Schritt weiter gedacht. Nehmen wir an, der Schädiger verliert durch grobe Fahrlässikeit den Versicherunsschutz, und er hat selbst keine Mittel, den Schaden zu begleichen ( greif mal nem nackten in die >Tasche:-)) ), dann bekommt der Geschädigte trotzdem seinen Schden durch die Haftpflichtversicherung ersetzt. Diese hält sich am Versicherunsnehmer ( Schädiger ) ja schadlos( soweit das halt geht ). Der Geschädigte bekommt also das ihm rechtlich zustehende. Daher hatte ich eine Art Rechtsschutz für den Geschädigten hinein interpretiert, da sein Recht auf Schadenersatz in dem Fall ja irgendwie geschützt wird, und er nicht dem Risiko unterliegt, vom Nackten nix zu kriegen, weil man dem nicht mehr in die Taschen greifen kann. So sollte das verstanden werden, wenn auch stark um die Ecke gedacht.
Der passive Rechtsschutz bei Abwendung unbegründeter Forderungen bleibt natürlich davon unberührt und stellt tatsächlich eine Ergänzung der aktiven Rechtsschutzversicherung dar, das ist für mich nachvollziehbar.
Ich glaube wir ergänzen uns ganz gut in unseren Gedanken um die Sache. Du bist sicher ein Versicherungsfachmann, oder? V-Fachwirt, würde ich mal vermuten.
Targa22
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Do 27 Feb 2014, 16:25
Hi Flightinstructor. Nicht schlecht !
Hab den Vers.Fachmann auch mal bei den mit dem A im Namen gelernt. Aber eigentlich nur als Weiterbildung.
Ansonsten bin ich in der Mechanik zuhause. Industrie Mechaniker + Maschinenbau Ing.(Fertigungstechnik)
Grüße Holger
Peter B. Moderator
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Do 27 Feb 2014, 18:29
Targa22 schrieb:
Hi Flightinstructor. Nicht schlecht !
.....
Naja, dass sollte er schon draufhaben, sonst könnte er seinen Nicknamen hinterm Spiegel aufhängen.... Luftrecht ist doch seine Spielwiese und für Fussgänger Neuland.
KTB Moderator
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Do 27 Feb 2014, 19:12
Also jetztmal ganz ehrlich. Jederman der meint er kann einfach so umher fliegen und evtl.einen Schaden anrichten ohne dafür belangt zu werden, der ist total auf dem Holzweg. Wohl dem der sein Modell und Hobby gut versichert hat, man sollte daher seine eigene Haftpflichtversicherung anfragen ob sein Modell mit eingeschlossen ist. Dann ist man Safe, ansonsten fliegt man auf private Kosten... Egal was welche Paragraphen auch sagen...RC Modelle sind von den meisten Haftpflichtversicherungen nicht mit inbegriffen. Dann heist es "Selbstzahler" bei Schaden an Leib und Leben kann sich jeder selbst ausrechnen (neben der persönlichen Gewissenbisse) was die ganze Sache kostet wenn mal etwas passiert. Also schlau seien, Haftpflichtversicherung anrufen und anfragen ob das Modell mit inbegriffen ist. Meiner Meinung nach ist fliegen ohne passende Versicherung / Absicherung, totaler Blödsinn und für mich nicht zu verstehen. Der mögliche Schaden der entstehen kann ist mitunter sehr beachtlich.
Also schlau seien, anfragen und nicht versuchen im "grauen Bereich" seine Rechte zu finde.
Gruss KTB
PS. Ich rede aus Erfahrung, denn ich habe sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz meine Haftpflichversicherung vorher geprüft und die haben mir ganz genau gesagt welche Bedingungen unter welchen Voraussetzungen erfüllt seien müssen. Das ganze habe ich immer schriftl bekommen. Ist alles individuell.
Targa22
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Do 27 Feb 2014, 19:53
@ KTB
Na das nenn ich mal vorbildlich ! Und nur so sollte man handeln.
Gruß Holger
Targa22
Anzahl der Beiträge : 111 Anmeldedatum : 23.07.12
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Do 27 Feb 2014, 20:00
Heli-Player schrieb:
Targa22 schrieb:
Hi Flightinstructor. Nicht schlecht !
.....
Naja, dass sollte er schon draufhaben, sonst könnte er seinen Nicknamen hinterm Spiegel aufhängen.... Luftrecht ist doch seine Spielwiese und für Fussgänger Neuland.
Na ja, das hätte ich auch nie bezweifelt !
Aber er hat auch zwischen den Zeilen gelesen und erkannt, das hier evtl. was Versicherungsrecht betrifft, mehr steckt als nur aus der Hüfte geschossene Post`s
Grüßle
Kai Admin
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Do 27 Feb 2014, 21:26
Targa22 schrieb:
Aber er hat auch zwischen den Zeilen gelesen und erkannt, das hier evtl. was Versicherungsrecht betrifft, mehr steckt als nur aus der Hüfte geschossene Post`s
Grüßle
Naja,
aus der Hüfte schiesse ich auch nicht.
Versicherungspflicht für Modellpiloten
Dementsprechend gilt für alle Modellpiloten auch der Haftungsgrundsatz nach § 33 Abs. 1 LuftVG sowie die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Diese Pflicht gilt – um es gleich klarzustellen – für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden sollen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht. Sämtliche Ausnahmen, die früher noch für den Modellflug galten, wurden im Jahr 2005 gestrichen!
Die Versicherungssumme bestimmt sich nach § 102 Abs. 2 LuftVZO i.V.m. § 37 Abs. 1 lit. a) LuftVG.
Ebenso werden im LuftVG Ordnungswidrigkeiten geregelt.
Keine Versicherung trotz der Pflicht dazu abzuschliessen ist und bleibt eine Straftat.
Daher nochmals der Hinweis im Normaldeutsch: Modellflug unterliegt der Haft(ungs)- pflicht - versicherung aufgrund von gesetzlicher Regelung. Also ohne wenn und aber.
Ist halt anders als im "normalen" Versicherungsgeschäft mit privaten Haftpflichtversicherungen. Diese sind zwar ratsam aber nicht gesetlich vorgeschrieben.
Und wer es immer noch nicht glauben will : einfach mal beim Justiziar des DMFV, der DMO oder anderen Organisationen anrufen und sich aufklären lassen.
Gruß
Kai
Gast Gast
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Do 27 Feb 2014, 22:37
Hallo Kai,
ich weiß nicht, woher die Auffassung kommt, es sei eine Straftat, keine Haftpflicht zu haben für ein Fluzeug.
Das ist definitv falsch, und steht auch nirgendwo.
Im Luftverkehrsgesetz steht in § 58
Ordnungswidrig handelt, wer...
15. entgegen
a) § 43 Abs. 2 Satz 1,
...
jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 Satz 1, eine Haftpflichtversicherung nicht unterhält oder (ab hier nicht relevant für die Frage) 16. entgegen § 64 Absatz 5 Satz 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht.
Der § 33 ist für die ganze Frage recht irrelevant, da er lediglich bestimmt, in welchem Fall ein Halter NICHT zur Haftpflicht hernangezogen werden kann. Das beschreibt aber nur einen Sonderfall, und bezieht sich nur auf die Haftungsfrage, nicht jedoch auf die Versicherung dagegen.
Begründung siehe § 43 LuftVG Dort steht nämlich: § 43 (1) Für die Versicherung zur Deckung der Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs nach diesem Unterabschnitt gelten die Vorschriften der nachfolgenden Absätze, soweit die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, nicht anwendbar ist oder keine Regelung enthält.
UND: (EG) Nr. 785/2004 , dort steht wörtlich : Artikel 2 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für alle Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber, die innerhalb des Hoheitsgebiets, in das Hoheitsgebiet, aus dem Hoheitsgebiet oder über das Hoheits- gebiet eines Mitgliedstaats fliegen, für das der Vertrag gilt. (2) Diese Verordnung gilt nicht für a) Staatsluftfahrzeuge im Sinne von Artikel 3 Buchstabe b) des am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt; b) Modellflugzeuge mit einem für den Abflug zugelassenen Höchstgewicht (MTOM) von weniger als 20 kg; c) Fußgestartete Flugmaschinen (einschließlich motorisierter Hänge- und Paragleiter); d) Fesselballons;
Letzteres bedeutet soviel, das der EU wurscht ist, was wir mit Modellflugzeuen unter 20Kg machen. Daher gilt hier nur das nationale Recht, welches die Versicherung vorschreibt, und welches in dem entspr. Pararaphen sagt, das ordnungswidrig handelt, wer eine solche nicht hat.
Also nochmal sorry, Kai, ich unterrichte seit mehr als 20 Jahren Luftrecht. Ich weiß also schon, wovon ich rede.
Peter B. Moderator
Anzahl der Beiträge : 4835 Anmeldedatum : 01.12.10 Alter : 59 Ort : Thannhausen
Irgendwie komm ich langsam auch ins Grübeln hier Meine alten Schmöker zum LuftVG hab ich ja schon vor Jahren in die Papiertonne, denn nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern. Aber wozu gibts ja veröffentlichte aktuelle Gesetze im I-Net
@Targa, dass mit der sprichwörtlichen, aus der Hüfte schießen klingt von Dir auch eher nach Provokation, als nach Argumentation. Dass muss hier doch nicht sein.
Ich beschäftige mich seit 2010 nicht mehr intensiv mit der Materie, nur noch grob und oberflächlich, was halt den Modellflug noch betrifft. Ich sehe dass genauso wie KTB im vorangegangenen Beitrag, ohne große Rede.
Zum § 43 LuftVG, da hab ich einen etwas anderem Text mit aktuelleren Datums und die Änderungen, als der Ludger. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Wobei es in Bezug auf den Modellflug nicht anders geregelt ist. Fakt ist einfach, die 5kg Grenze ist gefallen und somit gelten die kleinen Scheißer jetzt auch als Luftfahrtgerät und nicht mehr als Spielzeug für Muttis Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
Der § 58 LuftVG spricht in Bezug auf § 43 eindeutig von einer Ordnungswidrigkeit, auch bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Handlung. Das hier noch keine Straftat vorliegt, ergibt sich aus dem bis dahin unterlassenen Akt, allerdings würde eine rechtliche Erklärung dazu allmählich in die Form einer Rechtsberatung laufen, wozu Nichtjuristen in DE nunmal nicht befugt sind und hier rechtlich belangt werden können. Aber bis hierhin (kein Abschluß einer Versicherung) habe ich einer Anordnung (Gesetz) nicht Folge geleistet und zuwider gehandelt, ergo Ordnungswidrigkeit. Dass aus einer begangenen Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden kann, brauch ich hier sicher nicht betonen.
Auch wenn ich mit Kai bis hierhin einer Meinung bin, kann ich den Straftatbestand bei sachlicher Erörterung auch nicht feststellen. Zumindest bis hierhin, wo der geneigte Modellflugpilot immer noch ohne Versicherung wild fliegend auf einer Wiese rumeiert.
Denn: In Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 8 Luftverkehrszulassungsordnung (Lu VZO) gehören Flugmodelle nur dann zur Kategorie „Flugmodelle“, wenn sie in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In der Definition sind kein Mindestgewicht und keine Höhenbegrenzung enthalten, sodass auch die kleinen und einfachen Modelle unter die Versicherungspflicht fallen.
Dass es ohne ausreichende Versicherung nicht geht, sind wir uns Alle doch einig, oder nicht? Mir persönlich ist wichtig, meine Familie, mich und Dritte soweit abzusichern, dass der materielle Schaden ersetzt werden kann und ich hoffe, dass mir niemals der Versicherungsfall eintritt. An dieser Stelle möchte ich aufhören, da ich an dem Punkt polemisch werden könnte, was der allgemeinen Diskussion hier nicht förderlich ist. Ich denke, im Wesentlichen sind wir uns doch alle einig, vor dem dem ersten Abheben erst versichern!
Da kann ich Peter nur beipflichten. Erst versichern, dann abheben.
Die 5KG-Grenze ist übrigens nur versicherungstechnisch gefallen, soweit mir bekannt ist.
Geblieben ist wohl ??? , das Geräte über 5KG nicht "wild" geflogen werden dürfen, sondern nur mit Aufstiegserlaubnis, also Modellflugplatz. Hab ich das so richtig? Bin mir grad ein weni unsicher, weil nicht ausreichend eingelesen.
VOR EU Recht war das mit der Versicherunspflicht auch anders geregelt. Da konnte man wählen zwischen Haftpflichtversicherug, oder Hinterlegung einer recht hohen Geldsumme. Hatte man deren Hinterlegeung nachgewiesen, war man von der Pflicht, eine Versicherung abzuschliessen, befreit.
Das hat sich, wenn ich mich recht erinnere geändert im Zuge der Einführung des EU-Rechts.
Ach ja, noch was zum Thema Rechtsberatung, für den, den es interessiert: Selbige ist privaten Nichtjuristen nicht generell und pauschal untersagt. Es gibt da Ausnahmen. Man darf z.B. rechtlich beraten, im Zusammenhang mit dem in seiner Berufsausübung üblichen Rahmen.
Wenn also der Flugleiter auf dem Modellfluplatz jemandem erklärt, das er eine Haftpflichtversicherung abschliessen muss, da er sonst mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, dann handelt es sich hier nicht um eine illegale Rechtsberatung. Dito, wenn der Kaminbauer Dir was über die rechtliche Situation eines Kamins bzl. Art, Höhe, Abstand zum Nachbarn usw. erklärt.
All das sind rechtliche Beratungen, aber eben keine illegalen.
Dinge, die darüber hinausgehen, sind aber nicht erlaubt.
Wer von euch die Möglichkeit hat, mal Vorträge des DMFV Vertragsanwaltes ( Hr. Sonnenschein ) zu hören, sollte dies auf jeden Fall wahrnehmen. Ich hatte das Vergnügen einmal und war begeistert von seinen Ausführungen. Hochinteressante Fälle wurden dort erläutert. Da ing so manchem Zuhörer echt ein Licht auf. Die Unkenntniss vieler Modellflieger ist erschreckend groß.
Ich laube, viel zu demThema kann man hier nicht mehr sagen..
Wer fliegt muss versichert sein, wer nicht versichert ist, sollte dies VOR dem nächsten Start nachholen, bevor es zu spät ist. Das Risikopotential, was ja früher schon durch Modellgewicht und eschwindigkeit hoch war, ist heute durch die hohe Brennbarkeit der LiPos eher noch gestiegen, als gesunken. Das sollte einem schon zu denken geben.
Cosmicos
Anzahl der Beiträge : 404 Anmeldedatum : 30.11.13 Alter : 57 Ort : Selters
Die 5KG-Grenze ist übrigens nur versicherungstechnisch gefallen, soweit mir bekannt ist.
Geblieben ist wohl ??? , das Geräte über 5KG nicht "wild" geflogen werden dürfen, sondern nur mit Aufstiegserlaubnis, also Modellflugplatz. Hab ich das so richtig? Bin mir grad ein weni unsicher, weil nicht ausreichend eingelesen.
Die Frage ist tatsächlich interessant. Jeder der z.B. einen 700er baut könnte die 5kg Grenze erreichen, wenn nicht sogar leicht überschreiten.
Angenommen mein Assault 700 wöge mit Stützakku 5020g - dürfte ich ihn dann nicht mehr "wild" fliegen (so wie bislang)?
flosch1980
Anzahl der Beiträge : 680 Anmeldedatum : 27.01.14 Alter : 44 Ort : 31700 Heuerßen
Ja, über 5 Kg benötigt man eine Aufstiegserlaubnis. Also entweder eine einzel Erlaubnis für ca. 120 Euro beantragen oder sich auf einen Modellflugplatz begeben.
Habe ja erst vor 14 Tagen eine Versicherung abgeschlossen und hatte mir deshalb viel Input angelesen.
Ich weiß jetzt aber nicht mehr die Quelle für die 120 Euro.
Hier jetzt auch nochmal die Quelle für den Eurobetrag, es sind ca. 150 Euro. Der Link bezieht sich zwar auf Gewerblichaber er ist auch auf den privaten Bereich mit Modellen über 5 Kg anwendbar, da ich dafür ja auch eine Aufstiegserlaubnis benötige. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Es kommt im übrigen auch darauf an in was für einem Luftraum ich mich bewege.
Bei mir zuhause habe ich einen Luftraum der Klasse D , hier benötige ich für alles eine Auftsiegserlaubnis, da ich im Übungsbereich der Heeresflieger und der Luftwaffe liege.
Selbst unser Modellflugplatz hier muss den Betrieb im Tower bei den Heeresfliegern anmelden und hat nur eine generelle Aufstiegserlaubnis bis 150 Meter.
cluedo
Anzahl der Beiträge : 919 Anmeldedatum : 02.01.12 Alter : 63 Ort : Leutenbach
Die 5KG-Grenze ist übrigens nur versicherungstechnisch gefallen, soweit mir bekannt ist.
Geblieben ist wohl ??? , das Geräte über 5KG nicht "wild" geflogen werden dürfen, sondern nur mit Aufstiegserlaubnis, also Modellflugplatz. Hab ich das so richtig? Bin mir grad ein weni unsicher, weil nicht ausreichend eingelesen.
Die Frage ist tatsächlich interessant. Jeder der z.B. einen 700er baut könnte die 5kg Grenze erreichen, wenn nicht sogar leicht überschreiten.
Angenommen mein Assault 700 wöge mit Stützakku 5020g - dürfte ich ihn dann nicht mehr "wild" fliegen (so wie bislang)?
Dann musst irgendwie 20 g abspecken. Mir geht es grad mit meiner Bell 222 als 600er genauso wiegt im Moment 5030 g, da muss ich noch 30 g finden zum Wildfliegen.
YEP, genau der wars, LuftVO § 16, der gibt das vor mit den 5K
@Flosch1980
Habt ihr echt keine Chance ein klein wenig näher an Bad Nenndorf ran zu rücken. Dann wäre man frei vom Luftraum D über Bückeburg.
Eine weitere Chance bestünde, die Jungs in Bückeburg mal zu fragen, wie es damit ausschaut, am Wochenende auf deren Flugplatz zu fliegen. Dann hättet ihr auch mehr Platz.
Bückeburg ist übrigens (HX), was soviel bedeutet, wie "keine festen Betriebszeiten". Oftmals ist da Freitags um 17:00 Uhr Schluß mit Krieg spielen. Habt ihr mal gecheckt, ob der Luftraum D dann trotzdem aktiv ist? Würde mich jedenfalls wundern. Wenn ihr die nicht erreichen könnt, kann euch ATC Hannover da Auskunft geben. Da läßt sich bestimmt was regeln. Dann könntet ihr immerhin 300m hoch fliegen, da beinnt dann Luftraum E von Hannover, der in 1000Ft. ND anfängt.
Mit den Militärs kann man eigentlich ganz gut zusammenarbeiten, wobei damals die Engländer echt großzügiger waren. Die haben uns mal eine Zeit lang jeden Samstag mit 6 Miragejägern Formationsflug üben lassen. Der Taxiway war unsere Startbahn. Das war echt cool. Am Ende des Platzes war die Niederländische Grenze. Bei der Einweisung dort sagte uns der Zuständige: "Nach westen ist die Platzgrenze eure Grenze, noch Osten ist es die Grenze zu Russland" :-))
flosch1980
Anzahl der Beiträge : 680 Anmeldedatum : 27.01.14 Alter : 44 Ort : 31700 Heuerßen
Ist zwar jetzt schon wieder OT aber vielleicht interessiert es doch einen.
Am Wochenende ist zumindest in Bückeburg kein Flugbetrieb, der Tower ist trotzdem besetzt. Eine Transall habe ich hier am Wochenende auch noch nicht gesehen also scheinen die Wunstorfer jungs da auch nicht so aktiv zu sein. Die Aussenlandeplätze von denen liegen hier auch nicht, die sind näher am Standort dran. Bückeburg selber hat ja auch einen Modellflugplatz aber nicht bei den Militärs.
Werde mich mal umhören, der Standortälteste der Heeresflieger ist ein Kunde (Jäger) von mir und macht einen ganz netten Eindruck.
Die andere Frage ist ja ob die so einen kleinen Heli überhaupt auf dem Radar identifzieren können, viel mehr als 30 Meter Höhe sind ja eh nicht drin, dann sieht man den ja garnicht mehr.
Ich weiß, dass zumindest der Modellflugplatz ein Gentleman agreement hat für Höhen über 150 Meter. Wenn der Modellflugplatz Betrieb meldet bleiben die Heeresflieger vom Platz weg.
An der Küste früher hatten wir das gleiche Problem mit dem Marinefliegergeschwader 3 in Nordholz, da hatten wir unter den Modellfliegern aber Piloten der Breguet Atlantic und auch Piloten des daneben liegenden Sportflugplatzes, da konnte es dann eher mal passieren, dass eine Briguet mal zum guten Tag sagen im Tiefflug über den Platz gedonnert ist.
Cosmicos
Anzahl der Beiträge : 404 Anmeldedatum : 30.11.13 Alter : 57 Ort : Selters
Na ja, die Flugzonen sind ja auch wichtig für den Versicherungsschutz. Insofern trifft es das Thema ja schon. Ich habe mal versucht herauszufinden, in welcher Zone ich eigentlich lebe... Offenbar Zone C!
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] hier kann man sich das anschauen, jedoch ohne große Erklärungen.
Mit google-earth und einem Zusatz ( [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] ) ist es noch klarer...
Was sagt mir das nun, dass ich in Zone C fliege?
EDIT: hmmm... meinen Recherchen zufolge beginnt Luftraumzone C erst in 1700ft Höhe. Also eigentlich irrelevant für uns... Fliege ich dann doch in der unkontrollierten Zone G (Kölner Norden)?????
es gibt nördlich von Köln keinen Luftraum C mit einer Untergrenze von 1700Ft. Zwischen Nörvenich und Koln gibt es einen mit 1500Ft.
Wen Du da fliegst, wo eine 1 hoch 7 steht( nördlich von Köln, dann ist dort die Untergrenze FL65 ( Das heißt 6500Ft. bei einem Luftdruck von 1013,2 hPa. Die Höhe wandert mit dem Luftdruck, heißt daher Flugfläche, und nein, das erkläre ich jetzt nicht, ist bisken komplex.
Die 1 hoch 7 die da frei im Feld steht, heißt ledilich, das in einem bestimmten Bereich da herum die Sicherheitsmindesthöhe 1700ft. ist, um nicht gegen Hindernisse zu fliegen.
Aber auch da wo FL65 für die Untergrenze zu Luftraum C gilt, beginnt der kontrollierte Luftraum bereits in 300m Höhe wegen Nahverkehrsbereich ( TMA-Sektor A ) zu Köln-Bonn.
@ FLosch1980
Du schreibst: Die andere Frage ist ja ob die so einen kleinen Heli überhaupt auf dem Radar identifzieren können, viel mehr als 30 Meter Höhe sind ja eh nicht drin, dann sieht man den ja garnicht mehr. Zitat Ende
Da wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig, SEHR vorsichtig sogar. Derlei Luftraumverletzungen werden geahndet. Und so ein Knöllchen kann dann ganz ganz schnell mal eben 5-10 Tausend Euronen kosten. Die Tarife sind hier ähnlich wie beim Autoverkehr, nur mit zwei weiteren Nullen hinten dran :-(((
flosch1980
Anzahl der Beiträge : 680 Anmeldedatum : 27.01.14 Alter : 44 Ort : 31700 Heuerßen
Werde mich Montag mal mit den Heeresfliegern in Verbindung setzen, eventuell ist ja eine Freigabe wenigstens am Wochenende drin mit vorherigem Anruf und Benennung der Koordinate wo ich fliege.
Nur noch mal der Vollständigkeit halber bezgl. §16 LuftVO und Fliegen auf zivilen Flugplätzen.
Laut dem Paragraphen ist es möglich, mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht auf einem Flugplatz mal mit einem Modell zu fliegen.
Jedenfalls in NRW geht das nicht, dort darf auf Grund eines Erlasses die Luftaufsicht diesem Vorhaben NICHT zustimmen.
Das kann nur die Behörde selbst, und das widerum wird wohl nur bei Veranstaltungen, wie z.B. beim Tag der offenen Tür erfolgen, da eine solche Genehmigung auch mit Kosten verbunden ist.
Wie andere Bundesländer das handhaben, ist mir nicht bekannt.
Gast Gast
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 06:46
Uih.ich wohne hier mehr ländlich. Und ja mit flachenmodelle. flieger ich ziemlich hoch. Ganz klar ein nein. aber heli...20 meter und ihr werdet abgeführt? Ne da lächeln unsere Ordnungshüter zum gluck nur. Die Drachen unserer touris fliegen höher klar theoretisch ein vergehen aber mann muß auch Mensch bleiben. mit mein 250-450 bleibe icb meist unter laternen Höhe. Selten mal das doppelte aber nur wenn ich soft 3d übe.
Mich würde mal interessieren wie hoch die 700- klasse so fliegt.
ich will das was ich mache nicht schön reden u d bin selbst für mich verantwortlich. Ich entscheide so wie es meine umgebung es zulässt. ... wenn ich in eine Sperrgebiet um einen baum herumfliege sehe ich das als unkritisch an.
flosch1980
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 07:39
Moin Kai,
wenn Du in Cuxhaven wohnst kann es aber gut sein, dass du im überwachten Lauftraum des MFG 3 fliegst.
Warum fährst nicht nach Wanna raus? Sind nette Leute dort im Verein.
Gruß
Flo
Gast Gast
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 07:52
Stimmt. Cuxhaven selbst ist TMA-A von Nordholz, also 300m. Westlich Richtung Sanlenburg is dito, also kein Problm. Südlich dagegen, z.B. Altenbruch liegt bereits in der Kontrollzone von Nordholz, und da geht es eben nur mit Zustimmung der Nordholzer. Wanna ist leider nicht in der ICAO-Blatt Hamburg verzeichnet. Aber wenn da ein Modellflugplatz ist, warum nicht. Ich finde eh, dort macht es mehr Spass. Es sei denn, die Leute sind Spassbremsen, sowas gibt es hier auch in dem einen oder anderen Verein.
Gast Gast
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 08:23
Jup wanna ist Ne . mögliche option. aber hier ist viel landwirtschaft und deichvorland. und fur mal eben mit nen 250er raus fahr ich keine 30min pro weg. fur Fläche fliege ich wild. Ich muß sagen immer wenn ich mich mit jemaden ubers fliegen unterhalte. Kommt aha hk und turnigy...taranis aha... funknorm etc... unser verein und regeln etc. Ey ich will Spaß.
Gast Gast
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 08:53
Naja, hoffentlich ist der Spass versichert.
Gast Gast
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 09:01