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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 11:54
Das mit den Kontrollzonen verstehe ich nicht. Hier in Köln ist laut Karten ein großer Teil Kölns CTR (also offenbar Kontrollzone vom Flughafen Köln-Bonn, wenn ich das richtig verstehe).
Mitten in dieser Kontrollzone liegt Köln-Brück wo sich viele Wildflieger treffen und kürzlich sogar das OK vom Ordnungsamt erhielten. Anwohner hatten sich beschwert und das Ordnungsamt alarmiert. Die rückten dann aus, haben sich die Sache angeschaut und eine mündliche Erlaubnis für Werktags ausgesprochen.
Hatten die nun keine Ahnung oder dürfen wir da tatsächlich fliegen??? Es geht um diese Koordinaten:
50°56'10.9"N 7°04'41.8"E
Der andere Hotspot für Wildflieger in Köln liegt in Köln-Marsdorf also außerhalb der CTR. Da wird es doch auf jeden Fall ok sein - oder:
50°54'37.3"N 6°51'15.8"E
cluedo
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 14:02
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 14:41
Ok, ich gebe zu, dass mein letzter Beitrag zu speziell war. Der Grundgedanke liegt aber im Thema, daher formuliere ich es mal allgemeiner:
Ich bin über die DMO versichert, Wildflug ist explizit mit eingeschlossen sofern man sich an die behördlichen Auflagen hält. Erlauben die Behörden nun den Modellflug in Luftraumzone CTR oder nicht?
Gruß Ralf
Gast Gast
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 14:55
Gut, ist zwar immer noch OT, aber wenn Du schon so fragst. In der Kontrollzone geht der kontrollierte Luftraum bis auf den Boden runter.
Daher ist der Modellflug hier von einer sog. Flugverkehrsfreigabe abhänig. Die kann nur der Tower in Köln geben, denn er ist für die Verkehrslenkung innerhalb der Kontrollzone zuständig.
Marsdorf ist ok, kontrollierter Luftraum E ab 1000Ft(300m) und ab 450m ( 1500Ft. ) beginnt Luftraum C, der ist eh Tabu, dafür wird man so einfach keine Freigabe bekommen.
Ob da das Ordnungsamt was zu sagt, oder in China platzt ein Sack Reis, ist ziemlich wurscht. Da haben sich die Ordnunsbeamten mal wieder etwas zu weit aus dem Fenster gelegt. ( Ist ja nicht ungewöhnlich:-)) ) Die hätten dort schlicht nicht die Erlaubnis erteilen dürfen, da überhaupt nicht zuständig. Hätten sich die Nachbarn an den Tower in Köln gewandt, hättet ihr allerdings mächtig Ärger bekommen.
Weiters ist es so, das wir, solange wir elektrisch fliegen, auch nicht an die 1,5KM zum nächsten Wohngebiet gebunden sind, die Angabe gilt nur für Verbrenner. Auch dadurch entfällt in solchen Fällen die die Macht des Ordnungsamtes.
Einzig die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist einzuholen, und in dem Fall die Fluverkehrsfreigabe.
Mit Ordnungsämtern hatten wir hier auch schon Begegnungen. Wir haben den Leuten dann einfach jeweils für das Grundstück Hausverbot erteilt und sie vom Hof gejagt. Ein Ordnungsbeamter wollte das nicht einsehen, und holte die Polizei. Da hat die ihn dann vom Hof gejagt unter Androhung von Konsequenzen, für den Fall der Nichtbeachtung. :-)) Soviel zu Thema Ordnungsamt.
Also keine Angst vor denen, die können uns nichts. Die tun nur gerne so.
Zuletzt von Flightinstructor am Sa 01 März 2014, 15:20 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet
Cosmicos
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 15:02
Danke! Nun sehe ich klar. Bin also 2 Jahre trotz Versicherung ohne Versicherungsschutz geflogen... puhhhh... Das wird sich nun ändern!
Gruß Ralf
Gast Gast
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 15:37
Na, nicht ganz. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Der Versicherungsschutz hätte nur nur dann entfallen können, wenn die Nichteinholung der Flugverkehrsfreigabe unfallursächlich gewesen wäre.
Z.B., wenn Du mit einem Manntragenden in 300m Höhe zusammengestossen wärest. Das wäre dann so ein Fall. Fällt aber dein Model einfach wegen techischem Defekt jemandem am Boden auf die Birne, dann hat das nicht ursächlich was mit dem umgebenden Luftraum zu tun.
Allerdings könnte man aus dieser Luftraumverletzung, etwas großzügig ausgelegt, leicht den OWI Breich verlassen und in den Straftatbereich rücken, z.B. wg. gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Ich erinnere an die Pferde vor der Kirche. Kommt es dann zu einer misslichen Situation zu einem Manntragenden Flugzeug, kann man recht schnell über den 315a Abs. 1, Satz 2 StGb nachdenken.
Hubi-Tom Moderator
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 15:52
Jungs ,, jetzt ist aber entgültig schluss mit OFF TOPPIC !!! kommt bitte auf das Titelthema zurück und diskutiert das Luftverkehrsrecht via PM oder macht nen Passenden Trööt auf !!!
der böse MOD ...
Gast Gast
Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 16:16
OK, bin hier raus.
Mir greifen Versicherungsschutz und Luftrecht zu sehr ineinander, als das man das eine ohne das andere zielführend betrachten könnte.
Da könnte man beim Thema Regler und Motoren auch den elektrischen Strom als off-topic betrachten.
Wenn zielführende Diskussion nicht erwünscht , kein Problem.
Bin dann mal wech.
KTB Moderator
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 17:10
Flightinstructor schrieb:
Hallo Cosmicos, Hallo Flosch1980
@ Cosmicos
es gibt nördlich von Köln keinen Luftraum C mit einer Untergrenze von 1700Ft. Zwischen Nörvenich und Koln gibt es einen mit 1500Ft.
Wen Du da fliegst, wo eine 1 hoch 7 steht( nördlich von Köln, dann ist dort die Untergrenze FL65 ( Das heißt 6500Ft. bei einem Luftdruck von 1013,2 hPa. Die Höhe wandert mit dem Luftdruck, heißt daher Flugfläche, und nein, das erkläre ich jetzt nicht, ist bisken komplex.
Die 1 hoch 7 die da frei im Feld steht, heißt ledilich, das in einem bestimmten Bereich da herum die Sicherheitsmindesthöhe 1700ft. ist, um nicht gegen Hindernisse zu fliegen.
Aber auch da wo FL65 für die Untergrenze zu Luftraum C gilt, beginnt der kontrollierte Luftraum bereits in 300m Höhe wegen Nahverkehrsbereich ( TMA-Sektor A ) zu Köln-Bonn.
@ FLosch1980
Du schreibst: Die andere Frage ist ja ob die so einen kleinen Heli überhaupt auf dem Radar identifzieren können, viel mehr als 30 Meter Höhe sind ja eh nicht drin, dann sieht man den ja garnicht mehr. Zitat Ende
Da wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig, SEHR vorsichtig sogar. Derlei Luftraumverletzungen werden geahndet. Und so ein Knöllchen kann dann ganz ganz schnell mal eben 5-10 Tausend Euronen kosten. Die Tarife sind hier ähnlich wie beim Autoverkehr, nur mit zwei weiteren Nullen hinten dran :-(((
Ich klinke mich jetzt auchmal ein und denke nicht das oben geschriebenes "Zielführend" ist sondern in die Kategorie "Private Nachrichten" gehört.
Sollte jetzt noch etwas interessantes nach der ganzen Diskussion kommen, kann es hier ja gerne weiter gehen. Denn das deutsche Gesetz und die Gesetzesform hier auseinander zu nehmen ist so Sinnvoll wie an einem Weingut jede Traube einzeln zu ernten. Meiner Meinung nach ist jemand der wirklich eine Information sucht, genau so weit wie vorher auch. Nämlich: Nichts genaues weis man nicht.
Wie und ob es hier weiter geht wird dann entschieden. Denn anscheinend haben einzelne eine halbe Ewigkeit damit verbracht Gesetzestexte in den Thread zu integrieren und /oder mit eigenen Worten zu interpretieren, was überaus Sinnvoll ist. Sowas trägt sicherlich zu Überschaubarkeit bei.
Gruss KTB
KTB Moderator
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Sa 01 März 2014, 19:45
Hier ist wieder geöffnet, bitte versucht das Thema überschaubar und klar verständlich zu lassen. Einige User / RC-Piloten, die auf der Suche nach Anworten sind würden sonst eher die Lust verlieren die endlos langen Beiträge zu lesen.
Also weiter im Text und schönen Abend noch.
PS. Sollte es um wirklich "Eingemachtes" gehen, bitte unterhaltet euch dann per PN oder im Chat weiter.
Gruss
KTB
Targa22
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Thema: Re: Versicherungspflicht / Modellflugversicherung - Diskussionsthread Do 27 März 2014, 21:04
Targa22 schrieb:
Kai schrieb:
....... Wer also ohne die nötige Haftpflichtversicherung fliegen geht, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. .......
Gruß
Kai
Guß Holger
Hallo Kai,
und alle die es interresiert.
Eigentlich wollte ich jetzt viele Zitate und Anmerkungen schreiben. Aber das führt ja zu nichts.
Den Tipp Herrn Sonnenschein vom DMFV zu befragen habe ich auch genutzt.
Meine Frage :
Hallo Herr Sonnenschein,
da ja wie erläutert, eine Versicherungspflicht der Flugmodelle besteht, hier die Frage. Mache ich mich “Strafbar”, wenn ich ohne Versicherung fliegen gehe ?
Mit freundlichem Gruß
Seine Antwort :
Hallo Herr Klein,
wenn Sie nicht die vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, so stellt dies zwar keine Straftat dar, jedoch eine Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 15 a) LuftVerkehrsgesetz (LuftVG), die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Unabhängig von einer möglichen Geldbuße sollte man aber auf Nummer Sicher gehen und eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, da man ansonsten im Schadenfall mit seinem Privatvermögen haftet. Übrigens ist die vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflichtversicherung automatisch in der Mitgliedschaft im DMFV enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Carl Sonnenschein
Quelle: DMFV
Flightinstructor schrieb:
Kai schrieb:
Also nochmals für alle:
Die Versicherung ist keine "Kann-" sondern eine Pflichtversicherung.
Genau so wie Martin das geschrieben hat.
Ebenso wie mit der Haftpflichtversicherung beim Auto.
Ohne diese keine Zulassung zum Verkehr.
Wer also ohne die nötige Haftpflichtversicherung fliegen geht, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
@ Targa:
da Dein Beitrag leider sachlich falsch ist, werde ich diesen löschen. Bitte hab Verständnis dafür, aber der bringt nur unnötige Diskussionen hervor.
Gruß
Kai
Hallo Kai,
wenn wir schon richtig von falsch unterscheiden wollen, dann verbreite bitte keine falschen Tatsachen, wie oben mit der Straftat.
Gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 LuftVG ist der Halter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherun abzuschließen:
Wortlaut des genannten Abschnitts ist: (2) 1Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Zitat Ende
Gemäß § 58 Abs.1 Satz 15 begeht eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT, wer entgegen § 43 Abs. 2 Satz 1
in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 Satz 1, eine Haftpflichtversicherung nicht unterhält.
Es handelt sich also definitiv nicht um eine Straftat, wenn jemand ohne Haftpflichtversicherung fliegt. Das an eine haben MUSS, ist jedoch unumstritten.
Hier unterscheidet sich ggf. das Luftverkehrsgesetz von den Rechtsvorschriften bei Fahrzeugen, was vorsorglich diesseits jedoch mit Nichtwissen bestritten wird.
Und ich stimme Tara zu, warum wurde in seinem Beitrag der falsche Teil stehen gelassen, und der richtige gelöscht? Muss man das verstehen? Ich jedenfalls verstehe es nicht.
Nix für ungut
VG
Flightinstructor
Also Kai und Mods sowie Admins,
wenn ich also schrieb es gibt keine "Plichtversicherung" war das aus heutiger Sicht, weshalb ich es so formulierte, nicht genügend erklärt.
Soll jetzt aber nicht das Thema sein.
Was dann aber folgte, war alles andere als O.K.
Deshalb seid konsequent und löscht auch Eure Beiträge die sachlich falsch sind.
Grüße Holger
p.s.
Vor allem wenn man auch noch explizit auf die Kompetenz von Flightinstructor hinweist und diese selbst ignoriert.
Peter B. Moderator
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schön dass Du die Initiative ergriffen hast und beim Fachanwalt nachgefragt hast.
Das bestätigt Flightinstructors und mein Posting. Gut so. Löschen werden wir hier nichts in diesem Thread, denn so eindeutig wie es jetzt geklärt ist, bezogen auf die eine Aussage, wäre Alles Weitere wieder eine Verwässerung.
Nur das "Alles über einen Kamm scheren" hier in diesem Forum, dass nervt gewaltig. Die MODS haben haben nicht das behauptet, was Du unterstellst Außerdem gibt es nur einen Admin hier und das ist Kai. Nur mal so zur Info.
Deine Message ist angekommen, somit Danke für die Klarstellung, sind also meine alten Kenntnisse zum Luftrecht nicht ganz eingestaubt.
Kai Admin
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stimmt,,, was mir allerdings zu denken gibt,, wie ist das mit all den Flugmodellen aus den Supermärkten die wohl unter kategorie Spielzeug fallen?? schliesslich bekomme ich da zb. Helis in der 400er oder 450er klasse, Flugzeuge in der 1- 1,2m grösse,,, aber nirgendwo den Hinweis zur Haftpflichtversicherung, auch kein Verkäufer weist darauf hin,,, schliesslich versucht man die Dinger mitten im Wohngebiet zu starten
( schon oft konnte ich das beobachten !! )
Hepar
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Gestern gegen 15 Uhr meinen Versicherungsantrag per Mail zur DMO geschickt - soeben ist der Vertragsabsschluss im Briefkasten gelandet!! - mit rückwirkendem Versicherungsschutz ab 11.04. Das ging ja mal mega flott. So schnell hab ich noch nie einen Versicherer erlebt.